Fallstricke im Zusammenhang mit eigenen Anteilen bei der GmbH: Gesellschaftsrecht ∙ Steuerrecht
Obser, FS Kessler, 2021, S. 355-384
Der Beitrag behandelt verschiedene Problemfelder im Zusammenhang mit eigenen Anteilen aus Sicht der Gesellschaft, des ausscheidenden Gesellschafters und der verbleibenden Gesellschafter sowie der Geschäftsführung. Neben den gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden aus steuerlicher Perspektive Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, internationales Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und umwandlungssteuerliche Aspekte adressiert.
Mit den exemplarisch dargestellten Fallstricken im Zusammenhang mit eigenen Geschäftsanteilen der GmbH zeigt der Festschriftbeitrag, dass bereits im Vorfeld der Entscheidung über den Erwerb eigener Anteile einerseits eine gesellschaftsrechtliche Prüfung über die Zulässigkeit nach § 33 GmbHG und andererseits eine steuerrechtliche Prüfung über die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Erwerbs vorgenommen werden muss – und zwar nicht nur seitens der GmbH als solcher und des Veräußerers, sondern auch aus Sicht der Geschäftsführer und der Mitgesellschafter. Weiters verdeutlichen die Beispiele, dass auch nach dem Erwerb der eigenen Anteile deren „Existenz“ (auch wenn ein eigener Anteil weder Stimmrechte noch ein Recht auf Gewinnausschüttung vermittelt) stets von allen Beteiligten im Auge behalten werden muss, und zwar auch bei Anteilsverschiebungen, die nicht direkt die eigenen Anteile betreffen. Die Weiterveräußerung der eigenen Anteile, birgt ihre eigenen unmittelbaren und mittelbaren Risiken. Mit der Weiterveräußerung der eigenen Anteile, mit der diese Anteile die Qualifikation als „eigene Anteile“ verlieren, ist das Thema jedoch nicht notwendigerweise abgeschlossen – so wirkt ein gesellschaftsrechtlich unwirksamer ursprünglicher Erwerb grundsätzlich auch nach der Weiterveräußerung fort und sind steuerrechtliche Nachwirkungen zu berücksichtigen.
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