Abgabenstrafrecht
Rechtsanwalt
Dr. Markus Birkenmaier
T +49 (0)89 23 23 87 19-1
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
ABGABENSTRAFRECHT UND SCHWARZARBEIT
Unter Schwarzarbeit versteht das Gesetz insbesondere die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht.
Neben steuerlichen Delikten, wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung, wird regelmäßig auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen erhoben. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ist spezialisierter Rechtsrat erforderlich.
Herr Rechtsanwalt Dr. Birkenmaier berät Sie als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht sowohl im Vorfeld bei der Gestaltung ihrer Verträge als auch in bereits anhängigen Ermittlungsverfahren gegenüber Zoll (FKS Schwarzarbeit) und den Strafverfolgungsbehörden. Die Beratung erfolgt dabei für sämtliche Branchen, wobei in der Vergangenheit ein Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Messebau, Bauwirtschaft, Gastronomie und Solarmodulhersteller lag.
Insbesondere erfolgt eine Beratung zu den folgenden Themenschwerpunkten:
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ("Sozialversicherungsbetrug")
- Scheinselbständigkeit und damit zusammenhängende haftungsrechtliche Risiken
- Lohnsteuerhinterziehung
- Umsatzsteuerhinterziehung
- Anti-Dumping-Zölle
- Bauabzugssteuer
- Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftung von Geschäftsführern
Im Fall eines Vorwurfs oder bereits erfolgter Ermittlungsmaßnahmen kann jederzeit kurzfristig ein Besprechungstermin vereinbart werden.